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#1 |
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Neuer Benutzer
Anfänger
Registriert seit: 26.06.2003
Beiträge: 23
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ich versuche mal für euch licht in die dunklen weiten des waffengesetzes zu bringen, welches in seiner neuen form seit dem 01.04.2003 existiert.
ich will niemanden bekehren und jeder von euch kann seine eigenen schlüsse daraus ziehen. aber glaubt mir, mit einem sauberen führungszeugnis kommt man im leben viel weiter. aber diese erkenntnis überfällt einem erst sehr spät... als waffen gelten: 1.schusswaffen(scharfe hand- oder faustfeuerwaffen) oder den schusswaffen gleichgestellte gegenstände (zb.:schreckschuss,-reizstoff,-signal,-luftdruck,-federdruck,-co2,-softairwaffen.) 2.tragbare gegenstände,die dazu bestimmt sind, zu angriffs- oder abwehrzwecken gegen menschen eingesetzt zu werden (zb:schlagstock,schwert,degen...) 3.tragbare gegenstände,die geeignet sind, für angriffs- oder abwehrzwecke gegen menschen eingesetzt zu werden und die explizit im waffengesetz genannt sind. der umgang mit den oben genannten waffen ist in deutschland erst ab 18 jahren erlaubt! für schreckschuss,-reizstoff,-signalwaffen benötigt man einen kleinen waffenschein. zum schießen (auch zu silvester!!!!) ist eine schießerlaubnis erforderlich! bei euern heißgeliebten soft-air-waffen, die über 0,08 joule schießen (das sind mit 'ner erbsenpistole ca. 7 m...) und die kein F-zeichen besitzen oder bei getreuen nachahmungen scharfer schusswaffen (ich erinnere an eure mp 5's, g36's...) müsst ihr zum erwerb und besitz (es reicht, wenn sie nur in der wohnung aufbewahrt werden!!) über eine waffenbesitzkarte verfügen. lauft ihr mit dem ding auf der straße rum, benötigt ihr einen waffenschein und zum ballern außerhalb eures besitztums, braucht ihr 'ne schießerlaubnis (wenn sie über 7,5 joule aufbringen). ich zeige euch ein paar sanktionen auf, die bei verstößen gegen das waffengesetz verhängt werden können: schreckschuss,-reizstoff,-signalwaffen -- kein waffenschein= vergehen (bis zu 3 jahren freiheitsstrafe oder geldstrafe oder 6 monate bis zu 5 jahren freiheitsstrafe) schreckschuss,-reizstoff,-signalwaffen -- keine schießerlaubnis(mal eben zu silvester rumballern)= ordnungswidrigkeit (bis zu 10.000 euro) soft-air-waffen über 0,08 joule ohne F-zeichen oder getreue nachahmungen scharfer schusswaffen -- keine waffenbesitzkarte oder keinen waffenschein= vergehen (wie oben) vielleicht besitzt jemand von euch noch folgende waffen? deren umgang ist in deutschland verboten - ihr dürft die teile nicht mal im kleiderschrank aufbewahren! stahlruten,totschläger,schlagringe,wurfsterne,molo tow-cocktails (im schrank...,lustig ),keine amtlich zugelassenen reizstoffsprühgeräte oder elektroimpulsgeräte,präzisionsschleudern(zwille),n un-chakus,faustmesser,butterfly-messer,bestimmte spring- und fallmesser,für schusswaffen bestimmte vorrichtungen, die das ziel beleuchten oder markieren(laser usw...), nachtzielgeräte..., für die masse dieser waffen ist als strafandrohung ein vergehen angesetzt. in der praxis merkt aber auch der geübte schnell, dass das waffengesetz mit heißen nadeln gestrickt wurde. einige dinge sind noch nicht abschließend geklärt. außerdem gibt es eine menge ausnahmen und fußnoten. trotz allem kann ich aus erfahrung sagen, dass der rahmen dieses gesetzes streng ausgeschöpft wird. mir 'ner "schwarzen" soft-air oder einem butterfly-messer in der öffentlichkeit, hat man ruck-zuck eine straftat am hals. wie schon zu beginn erwähnt...,jeder kann sich aus dem kleinen überblick seine eigenen schlüsse ziehen. |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 03.07.2003
Beiträge: 1.003
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Den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände sollen zb. schreckschuss,-reizstoff,-signal,-luftdruck,-federdruck,-co2,-softairwaffen sein ???? Das sind doch aber alles Schusswaffen ! Eine Armbrust wäre ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand !
Und für schreckschuss,-reizstoff,-signalwaffen benötigt man einen kleinen Waffenschein ? Das stimmt auch nicht ganz, wenn die PTB/F gekennzeichnet sind kannste die mit 18 auch ohne Schein haben. |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Camper
Registriert seit: 23.08.2004
Beiträge: 151
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aaaaaaaaaa ich werd bekloppt! ich hatte den waffengesetzmüll auch inne prüfung und ihr "belästigt" mich damit hier auch noch aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa ich dreh bald durch...... die alten gesetzte waren für jäger viel sinnvoller und besser
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Camper
Registriert seit: 21.03.2004
Beiträge: 232
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Jetzt komm nicht schon wieder mit dem Jäger kram.
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Camper
Registriert seit: 23.08.2004
Beiträge: 151
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löl ist aber so das waffengesetzt geht mir jetzt bald derbe aufn sack aber egal ;)
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Camper
Registriert seit: 21.03.2004
Beiträge: 232
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lassen wirs dabei, jetzt nur noch was zum waffengesetz beitragen!
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#7 |
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Super-Moderator
Schlexianer
Registriert seit: 27.04.2003
Beiträge: 3.734
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naja mich interessiert das waffengesetz net
shadow komm mal icq online :xmasirre |
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#8 |
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Neuer Benutzer
Anfänger
Registriert seit: 26.06.2003
Beiträge: 23
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bei schusswaffen muss ein geschoss durch den lauf getrieben werden, deshalb zählen die signalwaffen auch dazu.
gas- und schreckschuss sind den schusswaffen gleichgestellte gegenstände. im prinzip ist das aber auch ladde, weil die strafandrohungen sich gleichen. für PTB-gekennzeichnete waffen(gas,schreckschuss) brauchst du keine waffenbesitzkarte.man kann diese also in seiner bude aufbewahren. verlässt du mit der knarre deine eigenen 4-wände, musst du einen "kleinen" waffenschein mitnehmen. außerdem noch 'nen perso, damit die kollegen wissen, dass du auch volljährig bist. naja...,und ballern nur mit erlaubnis. für gas,schreckschuss ohne PTB-zeichen brauchst du unbedingt eine waffenbesitzkarte + den rest von oben.sonst vergehen... es ist also wirklich nicht einfach und ihr könnt mir glauben, dass selbst vom polizeibeamten über'n jäger bis zum schießstandsbesitzer nicht alles gewusst wird. das paradoxe ist die sache mit bogen und armbrust.der bogen wird nicht vom waffengesetz erfasst, die armbrust wiederum schon... es gibt 'ne menge an ausnahmen für jäger,wachschutz,sportschützen etc...die bekommen natürlich auch eine einweisung in die materie. aber der kleine harald von 'ner ecke ist letztendlich der dumme. |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Zocker
Registriert seit: 18.11.2003
Beiträge: 385
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Softairs mit bis zu 0,5 Joule gelten als Waffen, die zum Spiel gedacht sind! Frei ab 14 Jahren! Das Führen und Schiessen in der Öffentlichkeit unterliegt keinen besonderen Gesetzlichen Bestimmungen! Die Mitnahme in bestimmte Bereiche(Schulen, Flughäfen) sollte unterlassen bleiben!
Das is ein kleiner Ausschnitt von nem "Softairpass" der bei meiner letzten Bestellung mitgeliefert wurde! Diese Bestimmungen wurden am 18.6.04 getroffen! |
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#10 |
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Neuer Benutzer
Anfänger
Registriert seit: 26.06.2003
Beiträge: 23
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ich muss dich da leider enttäuschen. das "deutsche" waffengesetz kennt nur eine altersgrenze und diese lautet 18 jahre.
alle waffen im sinne des waffengesetzes dürfen erst ab dieser grenze besitzt,erworben,geführt,geschossen usw. werden. das gilt auch für druckluft,- co2,-gotcha- und softairwaffen ab 0,08 joule, die mit einem F gekennzeichnet sind. ohne F geht sowieso gar nix, da diese nicht vom BKA überprüft und damit auch nicht zugelassen wurden. F bedeutet im übrigen, dass die geschosse eine bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 joule besitzen dürfen. jeder versandhandel,jede zeitungsanzeige die etwas anderes behaupten,wollen mit tricks ihre teile an den mann bringen.doch der geleimte ist der käufer. den thread habe ich ja nicht deshalb eröffnet, um halbgare sachen zu verbreiten oder um angst zu schüren.nur just for info... und das dort bedarf herrscht, sehe ich ja im softair und deko-schwert thread.. ein kleiner link für euch, wo ihr anschaulich das gröbste nachlesen könnt. http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/...rty=source.pdf |
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#11 | |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 03.07.2003
Beiträge: 1.003
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#12 | |
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Neuer Benutzer
Anfänger
Registriert seit: 26.06.2003
Beiträge: 23
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ich hab keine strichliste gemacht und geschaut, wer was geschrieben hat.dann hätte ich auch direkt darauf geantwortet.
in beiden threads gab's ungereimtheiten. mit den waffengesetzen will ich euch 'ne kleine hilfestellung geben, aber mir war auch klar, dass einige dieses -"auweia...,das darfst du nicht..." - ablehnen. is' in dem moment nicht wirklich mein prob... es gibt im waffg viele ausnahmen und nicht endgültig geklärte dinge. das gebe ich auch zu. vielleicht darf man ja doch mit einem zehn meter langen, nur auf einer seite bis zur mitte geschliffenen, aus mongolischem schiffbaustahl gegossenen und durch die post geprüftem schwert, durch die innenstadt joggen? Zitat:
folge dem vorherigen link... und solltest du wirklich PMA sein, dann kriegste das waffg noch in deiner ausbildung.glaub mir... |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 03.07.2003
Beiträge: 1.003
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Ja eben, ich habe seit einem Jahr dieses Waffen Gesetz und es ist wirklich nicht einfach, das mit dem Post, den du da zitiert hast versteh ich jetzt nich ganz worauf du hinaus willst. Bloß in Sachen Messern und Schwertern habe ich mich mit den ganzen Lehrern unterhalten und die haben mir einiges erklärt.
Diese ganzen Deko Sachen kannst du jederzeit tragen, wie ich schon geschrieben hab. Du kannst auch 2 Macheten auf dem Rücken tragen und sagen du gehst zum Angeln (müssen eben nur ausm Anglershop sein und vom Hersteller als Angelzubehör verkauft werden) oder du holst dir so ein Rambo - Messer mit klinge un säge und läufst damit rum, das kann ein Camping Artikel sein. Das wären dann alles keine Waffen im sinne des gesetzes. |
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 02.03.2004
Beiträge: 1.080
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#15 |
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Neuer Benutzer
Anfänger
Registriert seit: 26.06.2003
Beiträge: 23
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mit den messern hast du recht.wenn du immer die richtige aussage parat hast, dann kann dir keiner etwas vorwerfen.
mit langen schwertern darfst du auf der straße rumlaufen, wenn du zb. zur theateraufführung (als schauspieler) gehst oder du teilnehmer an irgendeinem rittertreffen bist. im prinzip ist die einteilung für messer im waffg sehr dünn. denn mit jedem langen küchenmesser kannst du jemanden ummetzeln. die stehen nicht auf der liste. klar ist aber auch, unter den waffenbegriff fallen die gegenstände, die in ihrem wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer ausnutzung der muskelkraft durch hieb,stoß,schlag,stich oder wurf verletzungen beizubringen. und jetzt stell dir mal so ein deko-schwert vor... wie gesagt...,du musst nur 'ne richtige ausrede haben, dann klappts auch mit dem rambo-messer. @fortuner: deinen post habe ich zitiert, damit du als angehender polbea nicht an etwas falsches glaubst. im link steht die wahrheit. |
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 03.07.2003
Beiträge: 1.003
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@ForGoTTeN, ja, wenn du vom sagst, das du vom Angeln kommst mit 2 Macheten auf dem Rücken dann solltest du auch ein Angelschein haben, es muss halt schon alles stimmen.
@KptLt.Wisse, stimmt schon: gegenstände, die in ihrem wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer ausnutzung der muskelkraft durch hieb,stoß,schlag,stich oder wurf verletzungen beizubringen. bloß ein dekoschwert is zur dekoration bestimmt. sicher, wenn man in normalen klamotten mit so einem teil rumläuft gibts probleme, aber ich mein halt wenn man so verkleidet ist, das das schwert als dekoration dazu gehört. Und ich versteh das jetzt noch nicht, du hast geschrieben: den schusswaffen gleichgestellte gegenstände (zb.:schreckschuss,-reizstoff,-signal,-luftdruck,-federdruck,-co2,-softairwaffen.) ich hab geschrieben, das das auch schusswaffen sind und keine den schusswaffen gleichgestellte gegenstände, weil bei signalwaffen, softairwaffen... wird doch ein geschoss durch einen lauf getrieben und sie sind zur signalgebung, spiel, sport... bestimmt. |
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 22.12.2003
Beiträge: 2.067
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Nun hab ich eine Frage:
Wenn ich nun auf meine Reizgaswaffe nicht verzichten möchte wenn ich von Österreich nach Deutschland fahre, müsste ich doch so einen "kleinen Waffenschein" besitzen. Wie müsste ich so eine Schein beantragen, wenn ich nach Hamburg reise? Kann man bei diesem Antrag einfach meine Adresse in Österreich angeben und funktioniert das problemlos, oder gibt es hier wieder spezielle Anträge? Danke im vorraus schonmal für euere kostbare Zeit mfg jack |
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#18 |
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Neuer Benutzer
Anfänger
Registriert seit: 26.06.2003
Beiträge: 23
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dieses vorhaben ist nicht ohne...
hier hast du die entsprechenden paragraphen. (http://bundesrecht.juris.de/bundesre...2002/__29.html) was willste denn mit 'ner reizgaswaffe bei uns? haste keine bazooka? ;) |
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 2.359
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meiner meinung nach ein total überflüssiger thread....
naja...jedem das seine ![]() |
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 22.12.2003
Beiträge: 2.067
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Danke wisse für die schnelle Hilfe
bazooka? viel zu klein, ich nehm mir ne 20mm auf meinem anhänger mit ;) |
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