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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Schlexianer
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 3.752
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Adi - Remix
das geht bei uns der schule von einem zum andern handy - deshalb stell ich das ma online
![]() - - - - Kicked - - - - |
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#2 |
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Super-Moderator
Freak
Registriert seit: 25.12.2003
Beiträge: 1.370
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alt...
aber trotzdem sehr einfallsreich wenn auch wiederrum sehr krank... ![]() |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 10.06.2005
Beiträge: 604
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kannte ich noch gar net
joar is krank aber irgentwie lustig ^^ |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 22.12.2003
Beiträge: 2.007
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lol is politisch unkorrekt
gefällt mir ![]() |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 30.01.2004
Beiträge: 1.530
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mal bitte mir schicken bei mir geht die kacke nicht zum runterladen!
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Schlexianer
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 4.163
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is doch Goebbels und nicht Hitler oder?
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#7 |
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Moderator
Rul0r
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 1.501
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Jo das war das erste was ich auch gedacht hab. Trozdem irgendwie lustig aber irgendwie sollte man eigentlich nicht drüber lachen
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 30.01.2004
Beiträge: 1.530
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^^ joa gleich mal speichern,sehr geil das teil,
Danke an dem der mir die mp3 geschickt hat! |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 15.06.2003
Beiträge: 2.283
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leide rmuss ich euch den "spass" verderben,
dieses lied welches so gemixt wurde ist nach dem jetzigen deutschen recht verboten. ich möchte nur darauf hinweisen das dieses lied bestimmt nicht im radio oder anderen öffentlichen gegenden abgespielt wird bzw abgespielt werden darf denn sofort wäre eine anzeige und zensierung bzw verbot dieses liedgutes da. der liedmacher wird(wenn er zu fassen ist) unter garantie eine anzeige bekommen und die verbreitung solcher medien ist strafbar egal wo sie gehostet ist solange derjenige sein wohnsitz in deutschland hat. dies ist kein moalapostel gelabber sondern nur ein hinweis an euch. |
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#10 |
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Moderator
Rul0r
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 1.501
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Bist du Anwalt oder sowas? Hätt mich schon immer mal interessiert.
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#11 |
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Benutzer
Anfänger
Registriert seit: 14.07.2003
Beiträge: 74
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find's kein stueck witzig ...
weg mit dem dreck! |
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#12 | |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 15.06.2003
Beiträge: 2.283
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Zitat:
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#13 | |
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Erfahrener Benutzer
Zocker
Registriert seit: 08.03.2004
Beiträge: 409
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Zitat:
2 topic - lo0ol - erinnert an dj adolf..... 3da ich selber in der branche der audiotechnik tätig bin kann ich sagen, aus audiotechnischer sicht richtig geil gemacht! |
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 30.01.2004
Beiträge: 1.530
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flop weine doch und geh dein zeckendreck hören ;) hf damit ANARCHIEEEEE :xmasirre * ich scheiss drauf*
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#15 | |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 29.06.2005
Beiträge: 1.250
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Zitat:
Egal, Sprüche wie Sieg Heil, die im Lied enthalten sind, sind als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten. Ausnahmen gibt es und zwar wenn solche Sachen in Form von Kunst auftreten oder zur Information dienen. Beispielsweise in Liedern, Filmen oder Dokumentationen. Diese Kunst darf aber nicht die Propaganda zum Zweck haben. Welche Botschaft uns dieses Lied übermitteln möchte ist mir nicht ganz klar. Einerseits steht der HipHop ja im krassen Gegensatz zu Hitlers Rassenideologie, daher könnte man meinen, dass genau in diesem Paradoxon der Trick des Liedes liegt. Beispielsweise könnte der Macher ein Zeichen setzen, um die Doppelmoral einiger deutscher Jugendliche aufzuzeigen, sprich sie hören Hiphop sind aber Rechtsradikal. Das müsste dann für meinen Geschmack aber deutlicher dargestellt werden. Daher glaube ich eher, dass der Macher einfach nur provozieren wollte oder sogar vorsätzlich Propaganda betreibt, also im Sinne des Strafgesetzbuches eine verbotene "Schrift" verteilt. Dann ist das Lied selbstverständlich verboten. Mal ganz abgesehen davon, dass er urheberrechtlich geschützte Musik verwendet, was an sich schon harte Strafen nach sich ziehen kann, kämen in dem Falle Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Beides kann mit Geldstrafe und/oder Haft bis zu drei Jahren geahndet werden. Da in diesem Fall hier auch Jugendliche unter 18 Jahren verkehren ist eine besondere Schwere des Falles gegeben... Bleiben noch 2 Haupttatbestände im Recht gegen Rechts- und auch Linksradikalität übrig und zwar § 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener). Da aber beispielsweise keine toten Juden beleidigt werden oder der Holocaust nicht bestritten oder verharmlost wird, fällt dieser natürlich raus. Ein Verstoß gegen § 130 StGB: (Volksverhetzung) liegt auch nicht vor, da nicht zu Hass und Gewalt gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird. Trotzdem gut, dass der Link soeben verschwunden ist... Denn das Lied ist eher strafbar als nicht... P.S.: Es sind sowohl Adolf Hitler als auch Josef Goebbels zu hören. Der "Wollt ihr den totalen Krieg?"- Spruch stammt aus der Goebbels-Rede im Reichssportpalast am 18.2.1943, dessen Ergebnis nämlich der Jubel nach der Frage des totalen Krieges, die verheerende Vernichtung Deutschlands mittrug und den Leuten wie Goebbels Worte wie "Das Deutsche Volk wollte es nicht anders" erlaubte... |
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Schlexianer
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 3.752
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mir zu lang zum lesn - und das obwohl ich für den thread verantwortlich bin
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