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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Schlexianer
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 3.753
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Rechtsüberholen lohnt sich wieder!
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert ?
Seit der neuen "Dränglervorschrift: " Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot! Sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!) Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte. Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont) sehr schnell vorangekommen - und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart. Aber - das geht noch viel billiger und effektiver. Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und KEINE Punkte. -by zocker |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Schlexianer
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 4.163
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nicht schlecht!
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#3 | |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 29.06.2005
Beiträge: 1.269
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RE: Rechtsüberholen lohnt sich wieder!
Zitat:
tja, der zocker... schade nur, dass man bei sämtlichen "Ersatzaktionen" wie rechts überholen auch noch eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung bekommen kann und das dann wesentlich teurer wird. Zudem kommt im schlimmsten fall noch eine Anzeige wegen Amtsanmaßung beim Blaulicht, was dann am Ende teurer wird, da könnt ihr euch überraschen lassen... |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 24.10.2003
Beiträge: 1.401
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jup da hat makka recht ottonormalleuten ist es strikt untersagt mit blaulicht herumzudödeln. das ist n gesetzverstoß und wird demnach bestraft. : ka mit was aber es wird mit sicherheit nicht billiger sein. ausserdem wegen drängeln 250 € ? jetz wird mir wiederholt klar in was für einem staat wir leben... und ficken bullen mal bullen wenn se zu schnell sind dann wird gesagt oh kollege darfst weiterfahren... so hirnrissiges system hier.
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 20.04.2003
Beiträge: 1.060
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Zitat:
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#6 | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 8
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RE: Rechtsüberholen lohnt sich wieder!
Zitat:
StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs (1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder 2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos a) die Vorfahrt nicht beachtet, b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt, d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält, f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder 2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. StGB § 132 Amtsanmaßung Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Schade, dass manchmal nicht mitgedacht wird bei Copy&Paste... |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Schlexianer
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 4.163
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witzig wars trotzdem ;D
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
Rul0r
Registriert seit: 03.06.2003
Beiträge: 1.574
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Zitat:
natürlich...aber ghost kennt bei recht und ordnung keinen spass und schon garnicht bei copy&paste ![]() (nicht böse sein) |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Freak
Registriert seit: 29.06.2005
Beiträge: 1.269
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sehr richtig ghost
ich war zu faul es rauszusuchen... thx |
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#10 |
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Moderator
Rul0r
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 1.502
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selbst wenn man mit nem Blaulicht jetzt geld sparen wird, is das einfach nur dreißt anderen Leuten gegenüber, angenommen dass würde jeder so machen? Wer würde nen Krankenwagen oder Notarzt noch ernst nehmen wenn er nur das Martinshorn hört. Wenn man mit lebensgefährlichen Verletzungen da drin liegt ist das sicher nicht mehr so witzig. Bsp. wäre z.b. Rom, war bei unserer Studienfahrt so, dass der Krankenwagen troz Blaulicht und Martinshorn im Verkehr stecken bleibt, da denkt keiner dran vorbei zu fahren. D.h. eigentlich sollte man die Strafe auf unerlaubte Benutzung eines Blaulichts/Martinhorns drastisch rauf stetzen.
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