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Gerichtsurteil stoppt kostenloses Pay-TV aus dem Internet
Das Hamburger Landgericht hat nun der einstweiligen Verfügung gegen die Firma TC aus Koblenz, die von Premiere eingereicht worden ist bestätigt! Demnach darf TC Unterhaltungselektronik AG die Software Cybersky-TV nicht zum Download im Internet anbieten. Die Software Cybersky-TV arbeitet ähnlich wie bekannte Tauschbörsen (Kazaa oder eMule), so können die jeweiligen TV-Sendungen live über das Internet verteilt werden - benötigt wird hierzu lediglich eine TV-Karte, die das Programm aufzeichnet - über einen Stream sollte man das jeweilige Programm dann dem weltweiten Internet zur Verfügung stellen!
Im rechtlichen Sinne gesehen stellt die Software an sich gar kein Problem dar, so wie es auch bei der Tauschbörse eMule beispielsweise der Fall ist, die Software kann wie ein Werkzeug eingesetzt werden - hierbei legal oder auch illegal, dass liegt dann an dem jeweiligen Benutzer! Es ist demnach auch machbar Stream des Pay-TV Senders Premiere in das Internet einzuspeisen, der Premiere Chef "Dr. Georg Kofler" befürchtet durch diese Software einen Großteil seiner bisher zahlenden Kunden zu verlieren.
Ein Sprecher von Cybersky hingegen meint, dass die Software absolut einwandfrei und unbedenklich ist. Mit der Software könnten sich ganz neue Welten im großen weiten Internet erschließen, so könnten beispielsweise User die eine gute Kameraausrüstung und einen hohen Internet-Upload besitzen z.B. ihren eigenen TV-Kanal im Internet eröffnen.
Das Tauschbörsen-Verfahren ist auch nicht illegal, so befanden US-Gerichte erst am 25 Juni 2005 dass, das P2P Verfahren nicht illegal sei! Programmiere der Software bräuchten auch keine Filter (so wie es verlangt wurde) in die Software einbauen, die Urheberrechtlich geschütztes Material herausfiltern soll!
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