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Alt 14.01.2008, 23:37   #1
Sexy Man
 
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BFH Urteil zu Telearbeitsplätze

Ein interessantes Urteil hat nun der BFH (Bundesfinanzhof) gefällt. So können so genannte "Telearbeitsplätze" die sich Zuhause befinden, in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Wenn das Zimmer den zentralen Mittelpunkt der Arbeit darstellt, darf das Finanzamt an dieser Stelle nicht nur auf den Betrag von 1250 Euro begrenzen! Dies sei auch anwendbar, wenn die auszuführende Arbeit noch nicht begonnen hat. Die Stamminformationen stammen hier aus der Quelle, Zeitschrift "Capital".
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