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Verfahren gegen KaZaA
News vom: 19.11.2005
Das aktuelle Verfahren dass gegen KaZaA/Sharman Networks läuft, nimmt immer weitläufigere Strukturen an. Nun mussten die Hersteller der FastTrack-Software eine erneute Niederlage vor dem Gericht einstecken. Beauftragte Anwälte der Musikindustrie forderten die Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältnisse der KaZaA-Chefin Nikki Hemming. Die Klage der Musikindustrie wurde nun von einem Gericht bestätigt, demnach müssen nun die Vermögensverhältnisse im tatsächlichen Sinne offen gelegt werden.
Im März 2005 wurden sämtliche Vermögen die sich in dem Besitz der Sharman Networks in Australien auf Eis gelegt, die Anwälte die für die Musikindustrie klagen haben befürchtet dass durch eventuelle Geldschiebereien Gelder in "Sicherheit" gebracht werden sollten. Die geforderte Schadenersatzsumme die, die Kläger fordern soll sich im Bereich der 1 Milliarde US-Dollar bewegen. Bereits in der letzten Woche ist eine zugeteilte Frist für KaZaA abgelaufen, in die Software sollte in Filter eingebaut werden, der es verhindern sollte urheberrechtlich geschütztes Material herunterzulanden. Aktuell steht noch die alte 3.0 Version von KazaA auf der offiziellen Webseite zum Download bereit.
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